Cybermobbing - Was tun?

Cybermobbing - Was tun?

Der Begriff Cybermobbing taucht regelmässig in den Medien auf, es wird häufig darüber gesprochen, manchmal ohne zu wissen, worum es eigentlich geht. Wir bieten einen kleinen Einblick in die Thematik und zeigen auf, wie man damit umgehen kann.  

1) Definition

Beim Cybermobbing handelt es sich um mehrere Akteure, die eine Person über einen längeren Zeitraum wiederholt und hartnäckig über das Internet angreifen, mit der Absicht, sie persönlich und individuell zu verletzen, zu bedrohen, zu demütigen oder zu belästigen.

Einige Beispiele von Cybermobbing:

    • Verbreitung von falschen Informationen oder Gerüchten über das Opfer;
    • Verbreitung von beleidigenden, gefälschten oder nackten, sogar pornographischen Fotos oder Videos des Opfers;
    • Erstellung gefälschter Profile in sozialen Netzwerken;
    • Beleidigungen, Belästigungen, Drohungen und Erpressungen via E-Mail, SMS, Kommentare oder Beiträge in sozialen Netzwerken;
    • Die Bildung von "Hass-Gruppen" zum Zweck der Aufzeichnung negativer Kommentare über eine Person in sozialen Netzwerken und anderswo.

In diesem Sinne schliessen wir "Trolle" aus, die ins Internet gehen, um bestimmte Publikationen nach Belieben zu kritisieren, zu demontieren oder zu kommentieren, ohne sich gezielt gegen eine Einzelperson zu wenden.

2) Beziehung zu Mobbing

Das Opfer wird beim Cybermobbing nicht zufällig ausgewählt. Es handelt sich vielmehr um eine zusätzliche Ebene zum bereits existierenden Mobbing oder es tritt zumindest zwischen Menschen auf, die sich kennen. Die Tatsache, dass es sich um "Cyber" handelt, impliziert jedoch Anonymität. Die Autoren können sich hinter Pseudonymen oder falschen Profilen verstecken. Meistens kennen die Täter das Opfer daher nicht nur auf virtuelle Art und Weise. Und wie bei der Belästigung kann dies andauern, bis jemand das Schweigen bricht.

3) Wer ist betroffen?

Beim Mobbing gibt es diese Dreiecksbeziehung zwischen Tätern, Opfern und Zeugen. Die private und anonyme Natur des Internets erlaubt es beim Cybermobbing allerdings den Tätern, eine Person ohne Zeugen ins Visier zu nehmen. In diesem Sinne erhält der bekannte «Mantel des Schweigens» seine volle Bedeutung. Das Opfer kann nicht von anderen gerettet werden, weil es keine externen Zeugen gibt.

4) Welche Gesetze sind betroffen?

Es gibt kein spezielles Gesetz, das Mobbing oder Cybermobbing unter Strafe stellt. Nur bestimmte Handlungen wie üble Nachrede, Verleumdung, Drohung sind strafbar. Folgende Strafbestände können angewendet werden:

  • Art. 143bis StGB Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem
  • Art. 144bis Ziff. 1 StGB Datenbeschädigung
  • Art. 156 StGB Erpressung
  • Art. 173 StGB Üble Nachrede
  • Art. 174 StGB Verleumdung
  • Art. 177 StGB Beschimpfung
  • Art. 179quater StGB Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
  • Art. 179novies StGB Unbefugtes Beschaffen von Personendaten
  • Art. 180 StGB Drohung
  • Art. 181 StGB Nötigung
Was können wir also tun?

Wie kann man Cybermobbing verhindern und was ist zu tun, wenn es Verdachtsfälle gibt?

  • Es ist unerlässlich, im Klassenzimmer und zuhause ein offenes, vertrauensvolles Klima zu schaffen, welches Diskussionen und Gespräche aller Art begünstigt. Als Erwachsener muss man sich der Rolle als Vertrauensperson bewusst sein und diese verantwortungsvoll wahrnehmen. Ein positives und fürsorgliches Klima ist der beste Schutz im Vorfeld. Kinder, Eltern und Lehrpersonen werden offen und vertrauensvoll miteinander reden, Probleme und Schwierigkeiten gemeinsam im Dialog angehen und lösen.

Cybermobbing kann auch von Zuschauern und Beobachtern eingeheizt werden. Diese sind zwar nicht aktiv beteiligt, vergrössert aber die Gruppe der Täter. Diese mehr oder weniger engagierten Beteiligten müssen überzeugt werden, sich gegen das Cybermobbing zu stellen und den Opfern zu helfen. Jeder Schüler, der sich eines Cybermobbings bewusst ist, sollte mit einer Vertrauensperson darüber sprechen können, so das Erziehungsberechtigte aktiv werden können. Das Schlüsselwort bei allem ist Vertrauen.

  • Darüber hinaus ist Cybermobbing ebenso wie Belästigung ein langfristiges Phänomen, weshalb es wichtig ist, die Verhaltensänderung (Reizbarkeit, Rückzug, verminderte Motivation, schlechtere Schulergebnisse usw.) im Auge zu behalten.

  • Gegen Cybermobbing können wir auch technisch handeln. Die Person zu blockieren oder sie im sozialen Netzwerk zu denunzieren, ist eine Idee. Zuerst ist es aber notwendig, Beweise zu sammeln: Drucken Sie Webseiten aus, zeichnen Sie Chat-Gespräche auf, verfolgen Sie Nachrichten oder machen Sie Screenshots von ALLEM, was schädlich ist. Links zu den technischen Möglichkeiten, um einen Screenshot zu machen, finden Sie unten auf der Seite. Damit wird eine wichtige Datenbank geschaffen, die es der Polizei ermöglicht, im Falle einer zulässigen Beschwerde ihre Arbeit zu erledigen.

Zulässig, ja. Auf dieser Ebene ist es notwendig, eine wichtige Präzisierung vorzunehmen. Da es kein spezifisches Gesetz gibt, das Belästigung speziell bestraft, sind die Handlungen, die eine Belästigung darstellen, strafbar. Zur Polizei zu gehen, um Anzeige zu erstatten, weil man Mobbing vermutet, ist daher ohne Beweise nutzlos. (Eine Liste einiger der oben genannten Strafgesetze hilft zu verstehen, was Mobbing darstellen kann). Aber seien Sie vorsichtig! Die Hauptsitze der Unternehmen, die soziale Netzwerke beherbergen, befinden sich nicht in der Schweiz. Gemäss SKPPSC (Schweizerische Kriminalprävention) bestehen zwischen der Schweiz und den verschiedenen Ländern Abkommen, die es der Schweizer Polizei erlauben, bei "sehr schweren" Taten einzugreifen. Es handelt sich also um Reaktionen von Fall zu Fall. Folglich erlaubt die Anhäufung an Beweisen der Polizei, weiter zu ermitteln, wenn das Gesetz und diese Abkommen dies zulassen.

Auf schulischer Ebene gibt es Möglichkeiten, mit Mobbing umzugehen.

  • In Grund- und Sekundarschulen sind Mediatoren tätig. Diese werden vom Amt für Kinderschutz (AKS) geschult, welches spezielle Schulungen zum Thema Mobbing (und Cybermobbing) entwickelt.

  • Wenn die Situation für einen Mediator zu komplex wird, kann er sich an das ZET (Zentrum für Entwicklung und Therapie des Kindes und Jugendlichen) wenden, das psychologische oder psychiatrische Unterstützungsmassnahmen gegenüber dem Opfer und/oder dem Täter ergreift.

  • Wird das Problem zusätzlich durch rechtswidrige Handlungen verschärft und von Amts wegen strafrechtlich verfolgt, kann die Kantonspolizei eingreifen. Die Sicherheits- und Präventionsabteilung der Kantonspolizei sensibilisiert in den Schulen auch für die Folgen rechtswidriger Handlungen durch das Gesetz. Der Fall kann dann vor das Jugendgericht gebracht werden.

  • Auch wenn der Gang zur Polizei stattfindet, ist es notwendig, Beweise zu sammeln. Es ist auch möglich, dass man sich vorher an die Eltern der Täter wendet und sie bittet, das zu beenden. Es gibt auch Jugendhilfedienste (siehe Links und Kontakte) zur Unterstützung des Opfers.