Seit dem Schuljahr 2021-2022 erhält jede Lehrkraft im Kanton Wallis eine jährliche Pauschalentschädigung für die Nutzung der persönlichen Computerausrüstung zu beruflichen Zwecken. Diese Subvention beläuft sich auf 250 Franken pro Jahr und wird im letzten Monat des Schuljahres (d.h. im August) ausbezahlt. Das entsprechende Reglement befindet sich auf dieser Seite.
Grundsätzlich genügt ein Computer mit einer guten Leistung und mit ausreichend Speicherplatz. Beachten Sie bitte, dass Daten idealerweise ausschliesslich online auf OneDrive oder Sharepoint gespeichert werden sollten. Ausserdem benötigen Sie ausreichend RAM-Speicher und eine schnelle Internetverbindung, die den von der Schweizerischen Eidgenossenschaft empfohlenen Normen entspricht. Installieren Sie auch ein wirksames Antivirenprogramm.
Das Kompetenzzentrum ICT-VS listet Mindestanforderungen an digitale Geräte auf, die für den Unterricht und die Arbeit mit der DAU und dem kantonalen M365 nötig sind:
1. Hardware
- Laptop mit Windows- oder MacOS-Betriebssystem (Prozessor der neuesten Generation, z. B. Core i5, i7, M1, M2 oder gleichwertig)
- Bildschirm mehr als 12 Zoll (ca. 30 cm), idealerweise zwischen 13 (ca. 33 cm) und 15 Zoll (ca. 38 cm), Touchscreen mit Stift oder normaler Bildschirm, der durch ein Grafiktablett ergänzt wird
- Lange Akkulaufzeit: mindestens 5 oder sogar 10 Stunden ohne Aufladen
- RAM-Speicher von mehr als 8 oder sogar 16 GB
- Harddisk mit einer Kapazität von mehr als 256 oder sogar 512 GB
- Wi-Fi: WLAN nach Wi-Fi-Standard 6
- Schweizer Keyboard (deutsch/französisch)
- Zubehör: optische USB-Maus (falls kein Touchpad), Kopfhörer oder Headset (mit Mikrofon, falls nicht integriert), Schutz für den Transport (Rucksack oder gepolsterte Tasche)
2. Empfehlungen
Schliessen Sie gegebenenfalls eine private Versicherung gegen Bruch und Diebstahl ab (bei der Hausratversicherung nachfragen) und beschriften Sie alle Teile und Zubehörteile des Geräts, insbesondere wenn es zu Hause oder am Arbeitsplatz mehrere ähnliche Computer gibt.
Eine Garantieverlängerung auf fünf Jahre kann ebenfalls sinnvoll sein.
3. Software
Abgesehen vom Betriebssystem und einem aktualisierten Webbrowser ist keine Software erforderlich! Alles ist online über die DAU verfügbar. Die Microsoft 365-Suite wird vom Kanton kostenlos zur Verfügung gestellt.
4. Sicherheit
Unabhängig von Gerätetyp und Betriebssystem ist es empfehlenswert, einen Virenschutz zu installieren und diesen laufend zu aktualisieren.
Die Nutzungspauschale hilft Lehrkräften auch, sich auf der technischen Seite angemessen auszustatten.
Falls Sie sich ein neues Gerät anschaffen, ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf beim ICT-Verantwortlichen der Schule nach den Standards und den spezifischen Bedürfnissen der Schule zu erkundigen. Beachten Sie auch die oben erwähnten Mindestspezifikationen an digitale Geräte für den Gebrauch im Walliser Bildungswesen.
Als Angestellte der Kantonsverwaltung können Lehrkräfte digitale Geräte zu vergünstigten Preisen kaufen. Dieser Artikel des ICTVS-Zentrums stellt die verschiedenen Möglichkeiten vor.