Die Einrichtung einer schulischen EDV-Infrastruktur setzt nicht nur eine an den pädagogischen Gebrauch angepasste funktionelle Ausrüstung voraus, sondern erfordert auch eine kohärente umfassende Verwaltungspolitik, mit der die Wartung und die Betreuung des eingerichteten Systems, die technische Hilfestellung und die Begleitung der Benutzer, sowie der Schutz des EDV-Systems und seiner Nutzer gesichert wird.
Wartung und technische Hilfestellung für die Benutzer
Die Wartung der IT-Landschaft und die technische Hilfestellung für die Benutzer obliegen generell dem EDV-Verantwortlichen der Schule. Dieser übernimmt oder koordiniert intern, im Rahmen seiner Kompetenzen und der ihm zugewiesenen Mittel, die Inbetriebnahme der Materialien, die vorbeugende und korrigierende Wartung, sowie die technische Hilfestellung für die Benutzer. Er übernimmt auch die dazugehörigen administrativen Aufgaben und die Information bezüglich der Nutzung der Infrastrukturen.
In einem
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Die Zuweisung der Arbeitsstunden für die Erledigung dieser Aufgaben liegt im Kompetenzbereich der Schulleitungen, die deren Umfang auf folgender Grundlage bewerten:
- der zugewiesenen Aufgaben
- der Grösse des zu verwaltenden Bestands
- der Anzahl der Benutzer, denen geholfen werden soll.
Im Allgemeinen übernimmt der EDV-Verantwortliche die Wartung der ersten Stufe. Wenn ein Wartungsvertrag mit einer EDV-Firma abgeschlossen wird, kann er bei Bedarf einen externen Eingriff oder eine technische Hilfestellung über einen zentralen Unterstützungsdienst anfordern.
Das ICT-VS Zentrum übernimmt generell die Koordination und die Weiterbildung der Gruppe EDV-Verantwortliche der Sekundarstufe II.
- Es erfasst deren Bedürfnisse und wertet die Vorschläge aus.
- Es regt an und beaufsichtigt die Entwicklung und die Weiterentwicklung der für die Verwaltung des Bestands und die Instandhaltung bestimmten Werkzeuge.
- Es strukturiert die externe Wartung, handelt den Rahmenvertrag aus und überwacht die Einhaltung seiner Bestimmungen.
Die Sicherheit
Bei der EDV besteht die Sicherheit darin, die Verfügbarkeit, die Betriebsfähigkeit und die Vertraulichkeit des EDV-Systems zu gewährleisten, riskanten Verhaltensweisen und böswilligen Handlungsweisen vorzubeugen, sowie die Nutzer vor unerwünschten Inhalten zu schützen.
Um die angeführten Ziele zu erreichen, hat das ICT-VS Zentrum für die kantonalen Schulen eine umfassende Sicherheitspolitik erarbeitet, die sich in drei Massnahmenarten gliedert:
- Ausrüstungsmassnahmen
- Sensibilisierungsmassnahmen
- Warnungsmassnahmen
Ausrüstungsmassnahmen
Die EDV-Sicherheit belegt einen zentralen Platz im kantonalen Konzept einer zentralen Infrastruktur. In die gesamte Infrastruktur des Konzepts werden Schutzvorrichtungen gegen Virenangriffe und Eindringlinge, sowie Vorrichtungen zur Authentifizierung, Verfolgbarkeit und Filterung der Internetzugänge integriert, um der
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Sensibilisierungsmassnahmen
In den letzten Jahren sind bei den Akteuren im Schulwesen viele Sensibilisierungsaktionen durchgeführt worden, um eine bewusste und überlegte Praxis der neuen Technologien hervorzurufen. Viele Ausbildungen, Vorträge, Veröffentlichungen, Wettbewerbe, ... hatten die EDV-Sicherheit zum Thema.
Wenn auch die EDV-Sicherheit immer eine vorrangige Sorge im ICT-VS Zentrum war, machen doch die grosse Vielfältigkeit der dazugehörigen Problematiken und die Begriffe der Verantwortungen, auf die sie verweisen, eine Information und eine regelmässige Sensibilisierung notwendig.
Es wird eine
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Warnungsmassnahmen
Die EDV-Verantwortlichen sorgen dafür, dass die Sicherheitsregeln in den Schulen befolgt werden und sie sind im Fall eines Sicherheitsunfalls der Mittelpunkt der Warnungskette. Durch das kantonale Konzept verfügen sie über die notwendigen Werkzeuge für die Wiederherstellung eines gesicherten Umfeldes und sie wirken intern und extern als privilegiertes Relais für den Rücklauf der notwendigen Informationen an die zuständigen Instanzen.