Soziale Netzwerke und die Schule: Wichtige Hinweise

Soziale Netzwerke und die Schule: Wichtige Hinweise

Soziale Netzwerke haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir kommunizieren. Wir können von überall auf der Welt und zu jeder Zeit Nachrichten oder Multimedia-Inhalte austauschen oder einander per Sprach- oder Videonachricht anrufen. Wir werden mit Mitteilungen überflutet, oft ohne es zu wollen. Dieser Artikel ist als Information für Eltern und Lehrpersonen gedacht, um Denkanstösse zu geben und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie mit Problemen, die Soziale Netzwerke verursachen können, umgegangen werden kann.

Das soziale Netzwerk: Ein praktisches, aber unkontrollierbares Kommunikationsmittel

Soziale Netzwerke sind kostenlos. Sie finanzieren sich jedoch durch den Verkauf unserer persönlichen Daten, unseres Online-Verhaltens und unserer Gewohnheiten an Werbetreibende. Die geltenden Gesetze verbieten aber, dass Daten von Kindern für eine solche Verarbeitung genutzt werden. Dies ist einer der Gründe, warum es eine Altersbeschränkung für soziale Netzwerke gibt. Für WhatsApp, Instagram und TikTok gilt beispielsweise 13 Jahre. In der Praxis stellt sich die Frage, ob diese Altersgrenzen auch tatsächlich eingehalten werden? Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht der Fall ist, weil diese Kommunikationsmittel sehr praktisch sind. Sie ermöglichen es, Informationen massenhaft und sofort an Einzelne und an Gruppen zu verbreiten.

Problematisch ist, dass diese Gruppen Eltern und Lehrpersonen manchmal unbekannt sind.  Auch können sie illegale oder anstössige Inhalte enthalten. Schüler oder Lehrpersonen können darin verspottet oder beleidigt werden und das Verlassen der Gruppe ist für die Schülerinnen und Schüler aufgrund von Gruppenzwang und manchmal sogar unter Androhung von Repressalien mitunter nicht möglich.

Da man die sozialen Netzwerke nicht zur Prüfung aller Benutzer und Inhalte verpflichten kann, sieht die Dienststelle für Unterrichtswesen des Kantons Wallis die Nutzung dieser sozialen Netzwerke als Kommunikationskanal und zur Verbreitung von Inhalten im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten sehr kritisch.

Eine mögliche Lösung für die Kommunikation im Schulkontext

Seit 2019 stellt die Walliser Schule Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern Microsoft 365 (M365) für den Unterricht und die Kommunikation zur Verfügung. Zu den Tools von Microsoft 365 gehört auch Teams, das neben vielen anderen Features, einige Funktionen hat, die denen von WhatsApp ähnlich sind, wie die Chat-Funktion oder die Möglichkeit des Austauschs von Dateien. Die Dienststelle für Unterrichtswesen ist sich der möglichen Auswüchse bewusst, die Messenger-Dienste mit sich bringen können, wie zum Beispiel Belästigungen, anstössige, pornografische oder illegale Inhalte oder Viren. Daher hat sie Microsoft 365 für den Einsatz in der Schule so konfiguriert, dass bei Missbrauch schnell und effektiv reagiert werden kann. 

So kann ein Lernender eine einmal verschickte Nachricht weder löschen noch verändern, um eine unabhängige Untersuchung des Falls zu ermöglichen und die Integrität des Prozesses zu bewahren. Ausserdem hat die Lehrperson die Möglichkeit, bei Problemen das Passwort des Schülers zu ändern und ihm so den Zugang zu M365 und Teams zu sperren. Bei schwerwiegenden Problemen kann man sich an den Support (support.ictvs.ch) wenden. 

Darüber hinaus haben die Direktionen Zugang zu den kantonalen Chartas (eine Charta pro Zyklus). Diese Chartas regeln die Nutzung von Schulmaterial (einschliesslich Computer und Programmen) und das richtige Verhalten im Umgang mit dem Internet, sowohl in der Schule als auch ausserhalb. Ergänzt werden die Chartas durch Präventionsworkshops im Klassenzimmer, um die Schüler bei ihrer Entwicklung und ihren Erfahrungen zu begleiten. Damit kann der Umgang mit Chat thematisiert und geregelt werden. 

Die Schüler sind – wie bereits erwähnt – auch ausserhalb von M365 Nachrichten ausgesetzt, insbesondere via Whatsapp, und zwar jederzeit und überall. Deshalb ist es wichtig, sie in dieser Thematik zu begleiten und Hilfen zur Verfügung zu stellen. 

Problematische Inhalte

Die Schule kann in soziale Netzwerke, die sie nicht verwaltet, nicht eingreifen. Was auf Whatsapp, Instagram oder TikTok von Schülerinnen und Schülern gesagt, gezeigt und konsumiert wird, liegt in der Verantwortung der Eltern. In diesem Sinne ist es wichtig, dass diese für das Alter, in dem soziale Netzwerke genutzt werden dürfen, sensibilisiert werden. Das Kompetenzzentrum ICTVS stellt ein Dokument zur Verfügung, das die Nutzungsbedingungen der meistgenutzten sozialen Netzwerke enthält. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Schüler trotz seiner Minderjährigkeit mit 10 Jahren strafmündig wird. Das bedeutet, dass er sich vor einem Jugendrichter verantworten muss, wenn er für Handlungen oder Äusserungen angeklagt wird, die gegen das Strafgesetzbuch verstossen.

Soziale Netzwerke tun sich schwer mit der Moderation von Inhalten. Die Verbreitung und der Austausch von illegalen, unmoralischen oder anstössigen Inhalten ist daher möglich. Erfahrungsgemäss handelt es sich dabei um:

  • Pornografie (die strafbar wird, sobald sie Personen unter 16 Jahren gezeigt oder an sie versendet wird)
  • Beleidigungen, Beschimpfungen, Verleumdungen oder üble Nachrede
  • rassistische oder homophobe Äusserungen
  • Verherrlichung von gefährlichen oder sektiererischen Ideologien
  • gewalttätige, grausame Bilder und Videos
  • Verbreitung von Fotos oder Videos einer Person, die dem nicht zugestimmt hat.

Dies zeigt auf, wie beispielsweise Mobbing in der Schule über Soziale Netzwerke stattfinden und auf den Pausenhof übergreifen kann.

Wie kann man agieren?

Die von den Walliser Schulen getroffenen Schutz-, Erziehungs- und Präventionsmassnahmen können nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie von den Eltern und gesetzlichen Vertretern mitgetragen werden. Ein Schüler bleibt unter der Autorität seiner Eltern bis er volljährig ist. Sein Umgang mit Mobiltelefonen, Tablets oder anderen digitalen Geräten muss folglich von den Eltern geregelt werden. Diese legen Nutzungsregeln fest, schaffen ein Klima des Vertrauens und sorgen für wirksame technische Schutzmassnahmen, um den Schutz und die gesunde Entwicklung des Kindes zu gewährleisten.

Natürlich müssen diese Massnahmen von den Jugendlichen oder Kindern verstanden werden, damit sie die Gefahren, Risiken, aber auch die Chancen dieser digitalen Werkzeuge einschätzen können. In der Schweiz besitzt gemäss der James-Studie die grosse Mehrheit der Jugendlichen über 12 Jahren ein eigenes Smartphone. Schule, Eltern und Lernende müssen sich also gegenseitig unterstützen. Neben den Massnahmen des Erziehungsdepartements (Chartas, schulische Prävention, …) wird auch im Lehrplan die Thematik angesprochen (MIA, Deutsch, ERG, ...).
Themen wie Mobbing, digitale Staatsbürgerschaft und die Legalität von Handlungen im Internet gehören dazu und werden nach und nach in den Unterricht der Schülerinnen und Schüler integriert. Darüber hinaus wurde 2023 eine kantonale Strategie zur digitalen Bildung lanciert, die von der Gesundheitsförderung Wallis koordiniert wird und die alle Berufsgruppen einbezieht, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Die Ratschläge für die Eltern sind einfach und klar formuliert.

Die Kernbotschaften

Da sich die Technologien laufend weiterentwickeln, ist es sinnvoll, auf die Grundlagen hinzuweisen, die unverändert bleiben:

Rahmen:
  • Kinder und Jugendliche wachsen mit digitalen Geräten auf. Sie leben, arbeiten und lernen mit ihnen.
  • In jeder Lebensphase sind die Eltern gefordert, ihre Schutzbefohlenen zu beaufsichtigen und Regeln für die Nutzung ausserhalb des schulischen oder beruflichen Umfelds aufzustellen.
  • Sowohl in der Schule als auch im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder einer Ausbildung muss es strenge Regeln geben. Durch die kantonalen Chartas wird eine umfassende Begleitung ermöglicht.
  • Handlungen im Internet sind ebenso strafbar wie Vergehen in der realen Welt. In sozialen Netzwerken gelten das Schweizerische Strafgesetzbuch und das Schweizerische Zivilgesetzbuch. Eine Anzeige wegen illegaler Bilder oder Nachrichten ist also möglich. Dazu muss man sich mit Beweisen an die Polizei wenden.
  • Ein Schüler ist schon mit 10 Jahren strafmündig. 
  • Die Anonymität, die das Internet bietet, ist ein Trugschluss.
  • Mobbing und Cybermobbing sind streng genommen nicht strafbar. Die Elemente, aus denen sie sich zusammensetzen, sind es jedoch sehr wohl (Beleidigung, Nötigung, üble Nachrede usw.).
  • Alle sozialen Netzwerke verfügen über ein System zur Meldung von Inhalten. Diese Dienste sind zwar langsam, können aber tätig werden.

Die Bekämpfung von Online-Risiken und die Förderung bewährter Praktiken sowie der aussergewöhnlichen Möglichkeiten, die die Digitalisierung mit sich bringt, gehen schliesslich alle an: Schulen, Unternehmen, Familien, aber auch Sportvereine oder Jugendverbände, denn Mobbing, Beleidigungen, Beschimpfungen oder die Konfrontation mit gewalttätigen oder pornografischen Inhalten dürfen im Leben von Kindern und Jugendlichen keinen Platz haben.