Wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer während des Unterrichts ein Video vorführt, Musik abspielt oder Web-Seiten für das Internet erstellt, kann das Probleme mit Urheberrechten bereiten. Um die Arbeit der Künstler zu würdigen und den Bedarf der Schulen zu decken, hat der Bund ein Gesetz herausgegeben, das die Ansprüche beider Parteien berücksichtigt. Lehrpersonen sind damit für ihren Unterricht urheberrechtlich privilegiert, so dass sie Werke zu Spezialtarifen nutzen können.